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Geschäftsbedingungen

Reisebedingungen für den Ferienpark Hof van Zeeland

Artikel 1. Anwendbarkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Artikel 2: Zustandekommen des Mietvertrages.

Artikel 3: Offensichtliche Fehler.

Artikel 4: Widerruf des Angebots.

Artikel 5: Informationspflicht des Reisenden.

Artikel 6: Anmelder.

Artikel 7: Informationen von Dritten.

Artikel 8: Zahlung.

Artikel 9. Bereitstellung von Informationen.

Artikel 10. Reisedokumente.

Artikel 11. Änderungen durch den Reisenden.

Artikel 12. Stornierung durch den Reisenden.

Artikel 13. Änderung durch Hof van Zeeland 

Artikel 14. Haftungsausschluss und -beschränkungen Hof van Zeeland.

Artikel 15. Pflichten des Reisenden.

Artikel 16. Zinsen und Inkassokosten.

Artikel 17. Beschwerden.

Artikel 18. Haftung

Artikel 1. Anwendbarkeit Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese zusätzlichen Bedingungen gelten für alle Mietverträge von Ferienpark Hof van Zeeland. Abweichende Vereinbarungen oder Regelungen gelten nur, wenn sie schriftlich niedergeschrieben sind und Mitarbeiter mit Leitungsposition von Hof van Zeeland unterzeichnet wurden.

Artikel 2. Zustandekommen des Mietvertrages

Der Vertrag kommt zustande durch die Annahme des Vertrages des Reisenden von Ferienpark Hof van Zeeland. Nach Abschluss der Vereinbarung erhält der Reisende so schnell wie möglich eine schriftliche oder elektronische Bestätigung, eventuell in Form einer Rechnung. Bei der Buchung über das Internet organisiert Hof van Zeeland den Buchungsprozess so, dass der Reisende vor der Annahme wird ihm mitgeteilt, dass er einen Vertrag abschließt. Durch Bestätigen von die vom Reiseveranstalter vorgenommene Buchung, ist der Reisende an diese Vereinbarung gebunden. 

Artikel 3. Offensichtlicher Irrtum

Offensichtlicher Irrtum und offenkundige Irrtümer sind für Hof van Zeeland nicht bindend. Solche Fehler sind unter Berücksichtigung aller Umstände aus der Sichtweise als durchschnittlicher Reisender auf den ersten Blick erkenntlich. 

Artikel 4. Widerruf des Angebots

Das Angebot von Hof van Zeeland ist unverbindlich und kann gegebenenfalls von ihnen widerrufen werden. Widerruf aufgrund der Korrektur von Fehlern bei der Berechnung der Reisesumme oder anderer Fehler ist erlaubt. Der Widerruf wird so bald wie möglich nach der Benachrichtigung bekannt gegeben, wonach Hof van Zeeland, wenn möglich, ein dem Anfrager ein Alternativangebot unterbreitet. 

Artikel 5: Informationspflicht des Reisenden

  • Vor oder spätestens bei Abschluss des Abkommens muss der Reisende Hof van Zeeland alle folgenden Informationen zur Verfügung stellen Informationen über sich selbst und die von ihm gemeldeten Passagiere, die für Sie von Interesse sein könnten den Abschluss oder die Ausführung der Vereinbarung. Dazu gehören, falls verfügbar, die Handynummer und E-Mail-Adresse.
  • Der Reisende muss auch Einzelheiten über die Kapazität oder Zusammensetzung der von ihm mitgeteilte Gruppe von Passagieren, die für die ordnungsgemäße Durchführung der Reise durch Hof van Zeeland.
  • Wenn er dieser Informationspflicht nicht nachkommt und dies dazu führt, dass diese Reisenden vom Hof van Zeeland von der (weiteren) Teilnahme an der Reise gemäß der Informationspflicht ausgeschlossen werden, werden ihm die gemeldeten Annullierungskosten in Rechnung gestellt.

Artikel 6. Unterzeichner

  • Die Person, die eine Vereinbarung im Namen oder zu Gunsten einer anderen Person abschließt (Unterzeichner), ist gesamtschuldnerisch haftbar für alle Verpflichtungen, die sich aus der Vereinbarung ergeben.
  • Der (die) andere(n) Reisende(n) haftet (haften) für seinen (ihren) eigenen Anteil.

 Artikel 7. Informationen von Dritten

Hof van Zeeland trägt keine Verantwortung für allgemeine Informationen in Fotos und Broschüren, Anzeigen, Websites und andere Informationsträger, soweit unter der Verantwortung von die von Dritten erstellt oder herausgegeben wurden.

Artikel 8. Zahlung

  • Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 50 % der Reisesumme zuzüglich etwaiger abgeschlossener Zusatzleistungen zu leisten. Die Anzahlung muss innerhalb von 2 Tagen nach der Buchung eingegangen sein.
  • Der Restbetrag muss spätestens 42 Tage vor dem Tag der Anreise im Besitz von Hof van Zeeland sein. Wird die Zahlung nicht rechtzeitig geleistet, gerät der Reisende in Verzug. Der Reisende wird hiervon schriftlich in Kenntnis gesetzt und hat weiterhin die Möglichkeit, den geschuldeten Betrag innerhalb eines Arbeitstages zu zahlen. Erfolgt auch dann keine Zahlung, gilt der Vertrag am Tag des Verzugs als gekündigt. Hof van Zeeland hat das Recht, die fälligen Stornierungskosten in Rechnung zu stellen. In diesem Fall werden die bereits gezahlten Beträge mit den Stornierungskosten verrechnet.
  • Wird der Vertrag innerhalb von 42 Tagen nach dem Anreisetag abgeschlossen, muss der gesamte Reisepreis sofort gezahlt werden.

Artikel 9. Bereitstellung von Informationen

  • Wenn der Reisende die Reise nicht (vollständig) antreten kann, weil keine (gültigen) Dokument, so trägt sie alle Konsequenzen daraus.
  • Der Reisende ist dafür verantwortlich, die notwendigen Dokumente bei sich zu haben, wie z.B. einen Reisepass oder, soweit zulässig, einen Personalausweis, der alle Voraussetzungen für die Gültigkeit erfüllt und alle erforderlichen Visa, Impfnachweise und Impfungen, Führerschein und Grüne Karte.
  • Der Gerichtshof von Zeeland wird den Reisenden mit Informationen über die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittsversicherung und einer Reiseversicherung.

Artikel 10. Reise-Dokumente

  • Hof van Zeeland stellt die erforderlichen Reisedokumente spätestens 10 Tage vor dem Ankunftsdatum von den ersten gebuchten Aufenthalt im Besitz des Reisenden, es sei denn, dies ist für den Reisenden nicht zumutbar. Gericht von Zeeland kann gefordert werden.
  • Wenn der Reisende die Reisedokumente nicht mindestens 5 Arbeitstage vor der Abreise erhalten hat, so meldet er dies unverzüglich dem Gerichtshof von Zeeland.
  • Wenn eine Reise innerhalb von 10 Tagen vor dem Abreisetag gebucht wird, gibt Hof van Zeeland an wann und wie die erforderlichen Reisedokumente im Besitz des Reisenden sein werden gestellt.
  • Wenn der Reisende sie nicht entsprechend erhalten hat, hat er dies unverzüglich zu melden Gerichtshof von Zeeland.

Artikel 11. Änderungen durch den Reisenden

  • Nach Abschluss des Abkommens kann der Reisende einen Änderungsvorschlag einreichen bei Hof von Zeeland, vorausgesetzt, dass dies schriftlich erfolgt, und etwaige Stornierungskosten in respektiert werden. Hof van Zeeland wird den Reisenden Änderungskosten in Rechnung stellen von € 35,00. Die Änderung einer Optionsreservierung ist kostenfrei.
  • Der Hauptmieter kann jederzeit den Reisevertrag oder einen Ersatzmieter kündigen. benennen, sofern dies schriftlich erfolgt und die Annullierungskosten eingehalten werden genommen. Bei der Ernennung eines Ersatzmieters müssen sowohl alte als auch neue Mieter die die Übernahme schriftlich an Hof van Zeeland zu bestätigen
  • Die Änderung des Abfahrtsdatums oder die Verringerung der Zahl der zahlenden Passagiere kann als (teilweise) Annullierung betrachtet, für die die Annullierungsgebühr gilt. In diesem Fallkeine Änderungs- oder Kommunikationskosten anfallen. Erkundigen Sie sich dazu bei Hof van Zeeland über die Kosten. 

Artikel 12. Stornierung durch den Reisenden

Für Fahrten mit dem Go-Cart zu Wohneinheiten wie Bungalows, Wohnungen, Mobilheimen und Campingstellplätze, zusätzlich zu den eventuell anfallenden Buchungsgebühren, sind Stornogebühr fällig:

  • bei Annullierung bis zum 42. Tag (ausgenommen) vor dem Abreisetag: 30%.
  • für Stornierungen ab dem 42. Tag (einschließlich) bis zum 28. Tag (ausschließlich) vor dem Abreisetag: 60%. des Fahrpreises;
  • bei Stornierung ab dem 28. Tag (einschließlich) bis zum Tag der Abreise: 90 % der Reisesumme;
  • bei Stornierung am Tag der Abreise oder später: die volle Reisesumme.

Außerhalb der Bürozeiten Stornierungen außerhalb der Bürozeiten gelten als am nächsten Werktag vorgenommen. Unter Bürozeiten verstehen wir Montag bis Freitag von 09.00 - 17.00 Uhr, mit Ausnahme der anerkannten Feiertage.

Bitte beachten Sie, dass eine Stornierung eines Urlaubs außerhalb des Rücktrittsrechts nie kostenlos ist. Wenn Sie eine Stornokasse haben, beachten Sie bitte die Bedingungen der Stornokasse. Der Hauptbucher ist der einzige, der eine Stornierung vornehmen kann. Ein Mitreisender ist nicht gesamtschuldnerisch haftbar und kann daher einen Rücktritt nicht weitergeben.

Rücktrittsrecht

Zur Zeit bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre Buchung innerhalb von 24 Stunden kostenlos zu stornieren.

Alternativen zum Löschen

Die Stornierung einer Buchung ist nicht immer die einzige Option. In manchen Situationen ist es auch möglich, Ihren Urlaub auf eine andere Person zu übertragen. Es ist möglich, diese Änderung bis zum Tag vor der Abreise vorzunehmen. Bitte kontaktieren Sie die Rezeption des Hof van Zeeland unter info@hofvanzeeland.nl.

Stornierung während COVID-19

  • Sind Sie reiseunfähig, weil Sie oder einer Ihrer Mitreisenden einen positiven COVID-19-Test haben? Neben den Standard-Stornobedingungen bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit eines Gutscheins mit einer Gültigkeit von 1 Jahr.
  • Der Ausbruch einer Pandemie ist kein triftiger Grund für eine kostenlose Stornierung. Im Falle eines Pandemieausbruchs erhalten Sie zusätzlich einen Gutschein mit einer Gültigkeit von 1 Jahr.

Stornierungsfonds

  • Die Teilnahme am Stornierungfonds muss mindestens innerhalb von 7 Tagen nach dem Buchungsdatum vereinbart werden.
  • Die Prämie beträgt 5 % der Nettomiete.
  • Der Stornierungsfonds berechtigt den Ferienpark Hof van Zeeland zu einer Rückerstattung, wenn die Stornierung aufgrund eines der unten genannten Ereignisse erfolgt, nach Abzug der Stornierungsfonds-Prämie und der Verwaltungskosten.
  • Der Stornierungsfonds gilt ab dem Buchungsdatum laut Buchungsbestätigung und endet mit dem Abreisedatum laut Buchungsbestätigung.
  • Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Eingang der Zahlung der Stornokassenprämie.
  • Die Bezahlung erfolgt für nicht genutzte gebuchte Tage als Folge eines Umstandes, der in den unten stehenden Artikeln genannt wird. Die Zahlung wird auf der Grundlage des Mietpreises im Verhältnis der nicht in Anspruch genommenen Tage zur Gesamtzahl der gebuchten Tage berechnet.

Bezahlt werden die Stornokosten, die aus einem ungewissen Ereignis resultieren, wie in den folgenden Punkten aufgeführt:

  •  Tod, schwere Erkrankung oder schwerer Unfall/Verletzung des Entleihers oder seiner Angehörigen im 1. oder 2. <Ehepartner, Eltern (Schwieger- oder Pflegeeltern), Kinder (Pflege- oder Stiefkinder), Brüder, Schwager, Schwestern oder Schwägerinnen, Großeltern und Enkelkinder.
  • Tod innerhalb von 14 Tagen vor Reiseantritt eines Haustieres, darunter ausschließlich Hund, Katze oder Pferd, des Versicherten.
  • Komplikationen bei Schwangerschaft des Mieters oder der mit ihm zusammenlebenden Partnerin.
  • Ein medizinisch notwendiger Eingriff, dem sich der Mieter, sein Partner oder ein mit ihm zusammenlebendes Kind unerwartet unterziehen muss.
  •  Sachschäden (Schäden an Gütern/physischen Gegenständen) am Eigentum des Mieters oder des Unternehmens, in dem er arbeitet, wodurch seine Anwesenheit dringend erforderlich ist.
  • Dauerhafte Zerrüttung der Ehe des Mieters, für die ein Scheidungsverfahren eingeleitet wurde. Die in einer notariellen Urkunde festgelegte Auflösung eines Lebensgemeinschaftsvertrages wird der endgültigen Auflösung der Ehe gleichgestellt.

Eine Auszahlung erfolgt nicht, wenn der Teilnehmer eine unwahre Erklärung abgibt und/oder den Sachverhalt falsch darstellt.

Der Mieter ist verpflichtet, ein Ereignis, das zur Stornierung des Aufenthalts führt, so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen, schriftlich oder per E-Mail an Holiday Park Hof van Zeeland in Heinkenszand zu melden.

Bei der Einreichung des Stornierungsantrags muss der Mieter die Umstände darlegen, die zu dem Antrag führen (möglichst durch Originalbelege)

Artikel 13. Änderungen durch den Reiseveranstalter

Das Angebot von Hof van Zeeland ist unverbindlich und kann gegebenenfalls von ihnen widerrufen werden. In diesem Fall wird Hof van Zeeland dem Reisenden ein Alternativangebot unterbreiten. In diesem Fall suchen wir nach einer gleichwertigen Unterkunft. Die Äquivalenz der alternativen Unterbringung wird nach objektiven Maßstäben festgelegt, wobei folgendes berücksichtigt wird:

  • die Lage der Unterkunft am Bestimmungsort
  • die Art und Klasse der Unterkunft
  • die Einrichtungen, die die Unterkunft bietet
  • die Zusammensetzung des Reiseunternehmens

Der Reisende hat das Recht, die Änderung oder das Alternativangebot gemäß den vorstehenden Absätzen zu stornieren oder hervorzuheben. In diesem Fall hat der Reisende Anspruch auf Erlass oder Erstattung des Reisepreises (oderwenn ein Teil der Reise bereits genossen wurde, bei Rückgabe eines anteiligen Teils davon) innerhalb von 2 Wochen.

Artikel 15. Pflichten des Reisenden

Der/die Reisende(n) ist/sind verpflichtet, alle Anweisungen des Gerichtsstandes in der niederländischen Provinz Zeeland zu befolgen, um von einer ordnungsgemäßen Durchführung der Reise zu gewährleisten und sind für Schäden haftbar, die er/sie aufgrund rechtswidriges Verhalten verursacht hat.

  • Der Fluggast, der ein solches Ärgernis oder solche Unannehmlichkeiten verursacht, dass die ordnungsgemäße Durchführung nicht ordnungsgemäß weiterverlaufen, kann von der Reise ausgeschlossen werden
  • Alle sich daraus ergebenden Kosten gehen zu Lasten des Reisenden, wenn und soweit die Folgen von Ärger oder Unannehmlichkeiten ihm zugeschrieben werden können. Wenn und soweit die Ursache für der Ausschluss dem Reisenden nicht angelastet werden kann, erhält er den Reisepreis oder eine ein Teil davon gewährt. Der Reisende ist verpflichtet, jeden Schaden zu vermeiden oder so weit wie möglich zu begrenzen, in der insbesondere durch die Erfüllung seiner Auskunftspflicht.

Artikel 16. Zinsen und Inkassokosten

Ein Passagier, der eine finanzielle Verpflichtung gegenüber dem Gerichtshof von Zeeland nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist zur Verbringung von zusätzlichen gesetzlichen Zinsen gezwungen. Darüber hinaus soll er Rückerstattung der außergerichtlichen Inkassokosten in Höhe von 15 % des geforderten Betrags begleichen, es sei denn unter Berücksichtigung des Betrags, der Inkassotätigkeiten und des fälligen Betrags, zu Unrecht beschuldigt wurde.

Artikel 17. Beschwerden

  • Ein Mangel in der Ausführung des Abkommens muss so schnell wie möglich vor Ort behoben werden, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Ankunft gemeldet werden, damit eine Lösung gefunden werden kann. Zu diesem Zweck muss sich zuerst der Reisende bei Hof van Zeeland melden. Wird der Mangel nicht behoben und wirkt er sich nachteilig auf die Qualität der Reise aus, ist er in jedem Fall unverzüglich dem Hof van Zeeland zu melden.
  • Wenn ein Mangel vor Ort nicht zufriedenstellend gelöst wird, veranlasst Hof van Zeeland eine ausreichende Gelegenheit, eine schriftliche Beschwerde in der vorgeschriebenen Weise einzureichen (Beschwerdebericht). Das Berufungsgericht von Zeeland wird ebenfalls sein Bestes tun, um für den Reisenden eine gleichwertige Ersatzunterkunft zu finden.
  • Hof van Zeeland wird in den Reisedokumenten vor Ort über folgende Punkte informieren Verfahren, Kontaktdaten und Erreichbarkeit der Beteiligten.
  • Wenn der Reisende der Melde- und Beschwerdepflicht nicht nachgekommen ist und das Gericht in Zeeland dadurch keine Gelegenheit zur Behebung des Mangels erhalten hat, wird möglicher Anspruch auf Entschädigung eingeschränkt oder ausgeschlossen.
  • Eine Beschwerde nach (vorzeitiger) Abreise ohne vorherige Rücksprache mit dem Hof van Zeeland entschädigt Gericht von Zeeland von jeder Annahme einer Beschwerde oder jeder Form der Rückerstattung als auch wenn der Gerichtshof von Zeeland nicht anders entscheidet.
  • Wenn eine Beschwerde nicht zufriedenstellend gelöst wurde, muss sie innerhalb von zwei Wochen nach Ende der Reise oder den Dienst, die bzw. der nach dem ursprünglichen Abreisedatum erhalten wurde, schriftlich und unter Angabe von Gründen beim Hof van Zeeland über info@hofvanzeeland.nl eingereicht werden.
  • Wenn die Beschwerde den Abschluss einer Vereinbarung betrifft, muss sie schriftlich eingereicht werden, nachdem der Reisende von den Tatsachen erfährt, die Gegenstand der Klage vor dem Gerichtshof von Zeeland in den Niederlanden sind. eingereicht werden.
  • Wenn der Reisende die Beschwerde nicht rechtzeitig einreicht, wird die Beschwerde nicht bearbeitet. genommen, es sei denn, der Reisende kann vernünftigerweise nicht dafür verantwortlich gemacht werden. Die Reisenden werden darüber schriftlich oder elektronisch informiert.
  • Spätestens einen Monat nach Eingang der Beschwerde stellt das Berufungsgericht von Zeeland eine schriftliche Mitteilung über den Inhalt der Beschwerde aus. Wenn diese Frist nicht eingehalten wird, so wird diese Frist um einen Monat verlängert und der Reisende wird davon schriftlich in Kenntnis gesetzt gebracht.

Artikel 18. Haftung

  • Hof van Zeeland ist nicht haftbar für Verlust und/oder Diebstahl (einschließlich Geld), Sachschäden, Schäden oder Verletzungen, die dem (den) Fahrgast(en) aus welchem Grund auch immer entstehen.
  • Die Nutzung der Unterkünfte und aller Einrichtungen und Dienstleistungen des Parks erfolgt auf Risiko des (Mit-)Reisenden.
  • Hof van Zeeland übernimmt keine Haftung für unerwartete (Bau-)Aktivitäten in der Nähe der reservierten Unterkunft, Arbeiten an Zufahrts- und/oder Hauptstraßen, Lärmbelästigung durch z.B. Nachbarn, Kirchenglocken, Feuerwerkskörper, Autos, Tiere, Züge oder landwirtschaftliche Geräte, Belästigung durch Ungeziefer und Umweltprobleme in der Nähe von Hof van Zeeland und/oder der Unterkunft.
  • Das Team von Hof van Zeeland wird dafür sorgen, dass der Bungalow sauber und ordentlich ist und auch technisch überprüft wurde. Wenn etwas nicht zu Ihrer Zufriedenheit ist, können Sie innerhalb von 24 Stunden eine Beschwerde zur Reinigung oder zum technischen Zustand Ihrer Bungalows an das Empfangspersonal von Hof van Zeeland weiterleiten. Sie können den Bericht während der Öffnungszeiten des Ferienparks, per E-Mail info@hofvanzeeland.nl oder über unsere kostenlose App erstellen. Wir werden versuchen, diese Bemerkung so schnell wie möglich und zu Ihrer Zufriedenheit zu klären. Wenn der Bericht dem Empfang erst nach 24 Stunden bekannt ist, können wir nicht garantieren, dass wir Ihr Problem sofort lösen können. Wenn nach 24 Stunden nach dem Einchecken kein Bericht eingeht und ein technischer Defekt festgestellt wird, werden dem Reisenden alle Kosten in Rechnung gestellt.
  • Während des Aufenthalts haftet der Reisende für alle während des Aufenthalts verursachten Schäden an der Unterkunft, der Einrichtung und allen Gegenständen, die zu der gebuchten Unterkunft gehören, unabhängig davon, wer den Schaden verursacht hat. Die Regelung dieses Schadens muss in erster Instanz zwischen dem Berufungsgericht von Zeeland und dem Passagier erfolgen. Wird der Schaden nicht erwähnt, wird er innerhalb von 14 Tagen nach der Abreise in Rechnung gestellt.
  • Es wird davon ausgegangen, dass der (Mit-)Passagier die örtlichen Gesetze und Vorschriften kennt. Hof van Zeeland haftet nicht für die Folgen eines Verstoßes gegen diese Bestimmung durch den (Mit-)Passagier.
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